1. Rechte des Künstlers
Die Gruppe ist in der Gestaltung und Darbietung ihres Programms frei und unterliegt keinen künstlerischen oder technischen Anweisungen des Veranstalters oder dessen Beauftragten.
2. Zufahrt, Parkmöglichkeiten bei öffentlichen Events
Der Veranstalter sorgt für eine ungehinderte Zufahrt zur Bühne oder dem Ladeeingang. Er besorgt ggfs. Durchfahrtsgenehmigungen und schickt diese dem Künstler vorab zu.
Der Veranstalter stellt in unmittelbarer Nähe des Bühneneingangs 3 PKW-Parkplätze
für die Fahrzeuge der Künstler bereit.
3. Freiluftveranstaltungen
Bei Freiluftveranstaltungen (Open-Air) müssen die Ton- und Lichtanlage, sowie die Bühne mit den Instrumenten ausreichend vor Nässe, Regen und Wind geschützt sein. Eine Überdachung der Bühne ist in jedem Fall erforderlich.
4. Besetzung
Aufgrund verschiedener Ausfallursachen wie Krankheit oder sonstigem,
kann die orginale Besetzung nicht immer garantiert werden. Garantiert wird allerdings
immer ein gleichwertiger Ersatzmusiker und die gebuchte Besetzung (Anzahl an Musikern)
5. Konventionalstrafe
Eine Terminabsage von Seiten des Veranstalters nach Vertragsabschuss ist mit einer Konventionalstrafe in folgender höhe verbunden:
Bei Absage nach Vertragsabschluss ist 50 % der Gage zu bezahlen.
Bei einer Absage 30 Tage oder weniger vor der Veranstaltung ist die gesamte Gage zu bezahlen.
6. Catering
Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gruppe am Tage des Auftritts ausreichend Verpflegung erhält. Ist das nicht gewährleistet, erlauben wir uns unsere Ausgaben in Rechnung zu stellen.
Kontakt:
Markus Faiss
Schwarzhölzlstr. 18 B
85757 Karlsfeld
Tel. 0157/51172811
Bankverbindung:
Sparkasse Dachau
BLZ 70051540
Konto-Nummer 280354861